Corona-Kultur-Fond

Kulturschaffende trifft die Corona Pandemie besonders hart. Das betrifft nicht nur die Profis sondern auch die, die ehrenamtlich oder als Hobby kulturelle Leistungen erbringen und darbieten wollen. Wie hart die Pandemie in diesem Bereich sein kann, zeigt uns das Beispiel des Fabriktheaters, dass mit der Generalprobe ihr Musical beerdigen musste (Nachtrag 2023: und erst drei Jahre später ein anderes Musical aufgeführt hat). Wir setzen uns für die Kulturschaffenden und für alle Wettringer als Kulturkonsumenten ein, damit wir nach der Pandemie wieder ein vielfältiges Leben bekommen.

Einrichtung eines Coronahilfsfonds zur Sicherung

und zum Erhalt unserer Kulturlandschaft

Kultur- und kunstschaffende Vereine, Institutionen und Künstler*innen bereichern und
beleben auf vielfältige Weise unser Dorf. In Wettringen wurden seit Ausbruch der
Pandemie zahlreiche Veranstaltungen, Konzerte und Ausstellungen wegen des
Coronavirus abgesagt oder verschoben. Dadurch entstehen ihnen finanzielle Probleme.
Die zweite Infektionswelle im Herbst verschärft die Situation zusätzlich.
Unser Ziel sollte sein, die lebendige Kulturlandschaft in unserer Gemeinde in der jetzigen
Vielfalt zu erhalten. Wir stellen den Antrag, dass die Gemeinde einen Corona-
Kulturfonds einrichtet, aus dem die Kunst- und Kulturschaffenden, die durch die
Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, unterstützt werden.
Die Zuschüsse sollten nach Kriterien vergeben werden, die eine Kommission prüft.
Wir möchten folgende Kriterien zur Diskussion stellen:

• Begünstigte sollen Kultur- oder kunstschaffende Vereine, Institutionen und

Künstler*innen aus Wettringen sein.

• Der Anteil der Zuschüsse aus dem Fonds für einen Begünstigen soll sich an den

pandemiebedingten Einnahmeausfällen orientieren.

• Die Höhe der Zuschüsse aus dem Fonds soll die finanzielle Situation des

Begünstigten berücksichtigen.

• Die pandemiebedingten Einnahmeausfälle sollen einen erheblichen Anteil der

Rücklagen des Begünstigten ausmachen.

• Anträge sollen bis zu einem Stichtag (z.B. 31.01.2021) eingereicht werden.

Wir beantragen, dass dafür zusätzliche finanzielle Mittel in den Haushalt 2021

aufgenommen werden.