Antrag zum Haushalt 2022: Photovoltaik auf der KiTa im Andorf

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Wettringen, die Ausschöpfung des Solarpotenzials beim Neubau der Kita an der Händelstraße zu beschließen. Alle sinnvoll nutzbaren Dachflächen sollen mit Photovoltaik ausgestattet werden.

Begründung

Auf der geplanten Kita an der Händelstraße entstehen Dachflächen, auf denen eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 20 kWp möglich ist. Die bisherigen Pläne sehen aber nur eine Anlage mit 6 kWp vor.

Was muss Wettringen tun, um die PV-Ziele des „Masterplan 2.0“ zu erreichen?
Um die Klimaziele zu erreichen, ist ein massiver Ausbau der Photovoltaik auf gemeindeeigenen Flächen nötig. Der „Masterplan 2.0“ sieht einen Zubau an Photovoltaik von 108 MWp auf öffentlichen Gebäuden und Schulen im Kreis Steinfurt bis 2040 vor. Das bedeutet 5,4 MWp jährlicher Zubau.

Auf die Einwohnerzahl umgerechnet, entspricht das einem Zubau von über 100 kWp pro Jahr in Wettringen, also einem mittleren Zubau von ca. 8 KWp pro Monat. In der jetzt geplanten Variante erreichen wir nicht einmal die Ziele eines Monats, während wir bei einem Vollausbau die Ziele von 2,5 Monaten erzielen würden.

  1. Nachrüsten ist teurer als direkt größer zu bauen. Kostensenkend wirkt sich aus, dass bei dem Neubau der Kita Teile wie Leitungen, Verankerungen etc. bereits in der Bauphase mit installiert werden können.
  2. Eine große Anlage ist günstiger als mehrere kleine Anlagen. Wenn der Masterplan 2.0 erfüllt werden soll, dann ist es wirtschaftlicher mit möglichst großen Anlagen zu planen, anstatt mit vielen kleinen (Synergieeffekte nutzen)
  3. Einspeisevergütung sinkt deutlich, je später die Anlage in Betrieb genommen wird. Noch gibt es eine Einspeisevergütung. Diese wird vermutlich stetig sinken.
  4. Möglichst hohe Eigenversorgung, nicht nur max. Eigennutzung: Der veranschlagte Energiebedarf des Gebäudes von 6 KW wird durch die kleine Anlage (6 KWp) an sonnigen Tagen gedeckt. An den kurzen Wintertagen entsteht durch die geplante Wärmepumpe eine hoher Strombedarf. Dieser kann selbst durch eine 20 KWp – Anlage nur teilweise aufgefangen werden. Eine hohe Eigenversorgung wird mit steigenden Stromkosten immer wichtiger.
  5. Die Fördersumme für die Anlage bleibt gleich. Bei einer späteren Nachrüstung ist nicht davon auszugehen, dass es weitere Fördermittel gibt. Die Fördersumme sinkt aber auch nicht, wenn jetzt eine große Anlage gebaut wird.
  6. Verwaltungsaufwand minimieren: Die bürokratischen Hürden und der Verwaltungsaufwand für die Erweiterung einer bestehenden Anlage sind um ein Vielfaches höher, als die Anträge einmalig zu stellen (u. a. doppelte Anträge stellen und verwalten, unterschiedliche Förderanträge, zusätzliche Zähler, unterschiedliche Einspeisevergütungen).
  7. Die größere Anlage amortisiert sich voraussichtlich im Abschreibungszeitraum. Konsumtive Mittel sind daher nicht nötig und der Haushalt somit nicht negativ belastet. Ggf. muss der Finanzrahmen für diese Investition ausgeweitet werden.