Geförderter Ausbau öffentlicher Ladesäulen

Beschlussvorschlag

Der Rat der Gemeinde Wettringen beauftragt die Verwaltung mindestens acht Standorte für mindestens 10 öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge vorzuschlagen. Außerdem möge die Verwaltung Angebote für die Errichtung dieser Ladepunkte einholen und einen Förderantrag im Programm 439 der KfW vorbereiten. Dabei sollen auch die zur Verfügung stehende Anschlusskapazität bzw. mögliche Zusatzkosten für neue Leitungen berücksichtig werden.

Begründung

Der motorisierte Individualverkehr wird auf dem Land noch für Jahrzehnte einen hohen Anteil am Verkehrsaufkommen haben. Aktuell beträgt der Anteil des Verkehrs am Energieverbrauch der Gemeinde ca 30%1. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur ist eine Voraussetzung für den erfolgreichen Umstieg auf elektrische Antriebe. Aktuell ist die Errichtung mehrerer öffentlicher Ladepunkte für Elektrofahrzeuge in Wettringen geplant. Im Haushalt 2022 werden dafür 15.000 € vorgesehen. Das Förderprogramm 439 der KfW2 bezuschusst Bau und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit 70% der Kosten und max. 900 € pro Ladepunkt. Der Zuschuss wird jedoch nur bei dem Bau von mindestens 10 Ladesäulen gewährt. Das bedeutet, dass die Anzahl der Ladepunkte ohne Belastung des Gemeindehaushaltes erheblich vergrößert werden kann. Um den Bedarf der nächsten Jahre mit dem Bau der 10 Ladepunkte zuverlässig abzudecken, ist eine sorgfältige Auswahl der Standorte erforderlich.

  1. Fortschreibung Klimaschutzplan 2020, Gemeinde Wettringen ↩︎
  2. https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Öffentliche-Einrichtungen/Kommunen/Infrastruktur/Förderprodukte/Nachhaltige-Mobilitätskonzepte-(439)/ ↩︎