Dachbegrünung auf gemeindeeigenen Dächern Mai 2, 2021Oktober 18, 2023 Anfrage zur Dachbegrünung auf gemeindeeigenen Dächern und zur Gebührenpflicht für private Dächer Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bültgerds, Dachbegrünung ist nicht nur ein Beitrag zum Artenschutz, sondern entfaltet auch lokalen Nutzen. Sie entlastet die gemeindlichen Abwassersysteme und sorgt für Kühlung bei Hitze und für Dämmung bei Kälte. In Ergänzung zur Förderung für Dächer im Privatbesitz (siehe UAA 19.11.2020) möchten wir die Begrünung von Dächern im Gemeindebesitz vorschlagen. Bei der Begrünung der eigenen Dachflächen profitiert die Gemeinde direkt, sowohl von den Abwassereffekten also auch den Temperatureffekten. Außerdem möchten wir vor oder in Ergänzung zur direkten Förderung den Erlass von Niederschlagswassergebühren für begrünte Dachflächen vorschlagen, die zur Zeit 50% der Gebühren für direkt angeschlossene Flächen betragen. In der Vorbereitung zu diesen Maßnahmen ergeben sich einige Fragen. Wir möchten die Verwaltung bitten sich um Beantwortung dieser Fragen zu bemühen: An den Bürgermeister der Gemeinde Wettringen Kirchstraße 19 48493 Wettringen Wettringen, 2. Mai 2021 Anfrage zur Dachbegrünung auf gemeindeeigenen Dächern und zur Gebührenpflicht für private Dächer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Gemeinderat Wettringen Seite 2 Grüne-Wettringen.de 1. Welche gemeindeeigenen Dächer kommen unter Berücksichtigung der Baustatik für eine Dachbegrünung in Frage? 2. Welche Kosten entstehen durch die Begrünung? Könnte ein Teil der Kosten schon im laufenden Haushalt planmäßig finanziert werden oder wären die Kosten nur außerplanmäßig bzw. erst im nächsten Haushalt finanzierbar? 3. Wäre ein vollständiger Erlass der Niederschlagsgebühren für begrünte Dachflächen gebührenrechtlich darstellbar? Mit freundlichen Grüßen, Monika Rengers, Sigrid Bußmann, Mirko Bamming Fraktion BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Gemeinde Wett