Anfrage zur Dachbegrünung auf gemeindeeigenen Dächern und zur
Gebührenpflicht für private Dächer
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bültgerds,
Dachbegrünung ist nicht nur ein Beitrag zum Artenschutz, sondern entfaltet
auch lokalen Nutzen. Sie entlastet die gemeindlichen Abwassersysteme und
sorgt für Kühlung bei Hitze und für Dämmung bei Kälte. In Ergänzung zur
Förderung für Dächer im Privatbesitz (siehe UAA 19.11.2020) möchten wir
die Begrünung von Dächern im Gemeindebesitz vorschlagen. Bei der
Begrünung der eigenen Dachflächen profitiert die Gemeinde direkt, sowohl
von den Abwassereffekten also auch den Temperatureffekten.
Außerdem möchten wir vor oder in Ergänzung zur direkten Förderung den
Erlass von Niederschlagswassergebühren für begrünte Dachflächen
vorschlagen, die zur Zeit 50% der Gebühren für direkt angeschlossene
Flächen betragen.
In der Vorbereitung zu diesen Maßnahmen ergeben sich einige Fragen. Wir
möchten die Verwaltung bitten sich um Beantwortung dieser Fragen zu
bemühen:
An den
Bürgermeister der
Gemeinde Wettringen
Kirchstraße 19
48493 Wettringen
Wettringen, 2. Mai 2021
Anfrage zur Dachbegrünung auf gemeindeeigenen Dächern und zur
Gebührenpflicht für private Dächer
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Gemeinderat Wettringen Seite 2 Grüne-Wettringen.de
1. Welche gemeindeeigenen Dächer kommen unter Berücksichtigung
der Baustatik für eine Dachbegrünung in Frage?
2. Welche Kosten entstehen durch die Begrünung? Könnte ein Teil der
Kosten schon im laufenden Haushalt planmäßig finanziert werden
oder wären die Kosten nur außerplanmäßig bzw. erst im nächsten
Haushalt finanzierbar?
3. Wäre ein vollständiger Erlass der Niederschlagsgebühren für begrünte
Dachflächen gebührenrechtlich darstellbar?
Mit freundlichen Grüßen,
Monika Rengers, Sigrid Bußmann, Mirko Bamming
Fraktion BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN
im Rat der Gemeinde Wett