Dachbegrünung auf gemeindeeigenen Dächern

Anfrage zur Dachbegrünung auf gemeindeeigenen Dächern und zur

Gebührenpflicht für private Dächer

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bültgerds,

Dachbegrünung ist nicht nur ein Beitrag zum Artenschutz, sondern entfaltet

auch lokalen Nutzen. Sie entlastet die gemeindlichen Abwassersysteme und

sorgt für Kühlung bei Hitze und für Dämmung bei Kälte. In Ergänzung zur

Förderung für Dächer im Privatbesitz (siehe UAA 19.11.2020) möchten wir

die Begrünung von Dächern im Gemeindebesitz vorschlagen. Bei der

Begrünung der eigenen Dachflächen profitiert die Gemeinde direkt, sowohl

von den Abwassereffekten also auch den Temperatureffekten.

Außerdem möchten wir vor oder in Ergänzung zur direkten Förderung den

Erlass von Niederschlagswassergebühren für begrünte Dachflächen

vorschlagen, die zur Zeit 50% der Gebühren für direkt angeschlossene

Flächen betragen.

In der Vorbereitung zu diesen Maßnahmen ergeben sich einige Fragen. Wir

möchten die Verwaltung bitten sich um Beantwortung dieser Fragen zu

bemühen:

An den

Bürgermeister der

Gemeinde Wettringen

Kirchstraße 19

48493 Wettringen

Wettringen, 2. Mai 2021

Anfrage zur Dachbegrünung auf gemeindeeigenen Dächern und zur

Gebührenpflicht für private Dächer

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Gemeinderat Wettringen Seite 2 Grüne-Wettringen.de

1. Welche gemeindeeigenen Dächer kommen unter Berücksichtigung

der Baustatik für eine Dachbegrünung in Frage?

2. Welche Kosten entstehen durch die Begrünung? Könnte ein Teil der

Kosten schon im laufenden Haushalt planmäßig finanziert werden

oder wären die Kosten nur außerplanmäßig bzw. erst im nächsten

Haushalt finanzierbar?

3. Wäre ein vollständiger Erlass der Niederschlagsgebühren für begrünte

Dachflächen gebührenrechtlich darstellbar?

Mit freundlichen Grüßen,

Monika Rengers, Sigrid Bußmann, Mirko Bamming

Fraktion BÜNDINS 90/DIE GRÜNEN

im Rat der Gemeinde Wett