Ergänzungsantrag: Vergabekriterien für Baugrundstücke

Beschlussvorschlag 1

Der Rat der Gemeinde Wettringen beschließt, in den „Vergaberichtlinien für gemeindliche Bauplätze in der Gemeinde Wettringen“ wie folgt zu ändern:

In Punkt 4 b) erster Spiegelstrich
„Schwerbehindert mit einem Grad von 50% oder mehr (Nachweis erforderlich)
10 Punkte

Begründung

Barrieren für Menschen mit Behinderungen abzubauen, ist Aufgabe der Gemeinde. Durch die Vergabekriterien für Baugrundstücke kann die Gemeinde im Bereich barrierefreies Wohnen helfen. Für Mitbürger*Innen, die auf eine solche Wohnung angewiesen sind, ist der Markt besonders schwierig, entsprechende Wohnungen und Häuser sind schwer zu bekommen. Insbesondere für Bewerber*Innen, die an anderer Stelle schon Punkte im Vergabeverfahren haben (Bindung an Wettringen, Kinder, Ehrenamt) kann die Verdopplung der Punkte in 4b) ausschlaggebend für den Zugang zum barrierefreien Eigenheim sein.

Auch die Integration von Menschen mit anderen Behinderungen ist eine Aufgabe der Gemeinde. Ein bevorzugter Zugang zu unseren Neubaugrundstücken bei ansonsten ähnlicher Punktzahl sollte ein Anliegen des Gemeinderates sein.

Die vorgeschlagene Änderung beeinträchtigt nicht die Struktur der Vergabekriterien und erfordert keine zusätzlichen Unterlagen von den Bewerber*innen.

Beschlussvorschlag 2

Der Rat der Gemeinde Wettringen beschließt, in den „Vergaberichtlinien für gemeindliche Bauplätze in der Gemeinde Wettringen“ wie folgt zu ändern:

In Punkt „3: Zugangsvoraussetzungen/allgemeine Hinweise“ 5. Spiegelstrich:
„… einen Kaufpreiszuschlag von 25 €/m2 …“

Begründung

Der Zweck der Bereitstellung von Baugrundstücken durch die Gemeinde ist es, Bürger*innen Zugang zu einem Eigenheim in Wettringen zu verschaffen. Insbesondere ist es nicht der Zweck, Bürger*innen Investitionsmöglichkeiten mit guter Rendite zu verschaffen.

Mit dem Zuschlag von bisher 15 €/m2 liegt die Summe aus Kaufpreis und Zuschlag im unteren Preisbereich frei verkäuflicher Grundstücke. Es ist also damit zu rechnen, dass einzelne Bewerber*innen für zukünftige Baugebiete bewusst den Zuschlag in Kauf nehmen, um ein Investitionsobjekt zu erstellen. Dem kann mit der Erhöhung des Zuschlags entgegengewirkt werden.

Weil der Zuschlag nur in den ersten 10 Jahren anfällt, ist gewährleistet, dass die Immobilie nicht zur Belastung für Menschen wird, die sie aus guten Gründen verlassen müssen (z.B. Arbeitsplatzwechsel in größerer Entfernung). Mit einem Zuschlag von 25 €/m2 ist es immer noch möglich, das Grundstück aus Mieteinahmen zu finanzieren, falls jemand gezwungen ist, das Eigenheim in den ersten 10 Jahren zu verlassen und das Haus nicht verkaufen möchte.